Lt. Veröffentlichung des Österreichischen Immobilienverband (ÖVI) werden – abhängig von der Veröffentlichung durch das Justizministerium – die neuen Kategoriemieten zum 1. Februar 2018 wirksam. Mietrechtlich gesehen, können bei bestehenden Verträgen (und für Kategoriemieten gilt das nur mehr für solche Verträge, die vor 01.03.1994 abgeschlossen wurden) die Mieten frühestens zum 1. März 2018 angepasst werden und das auch dann nur, wenn ein entsprechendes Schreiben an die davon betroffenen MieterInnen 14 Tage vor der nächsten Mietzahlung eingeht.
Die neuen Kategorie-A-Mieten betragen dann € 3,60/qm (bisher € 3,43/qm), Kategorie B € 2,70/qm (vorher € 2,57/qm), Kategorie C € 1,80/qm (bisher € 1,71/qm). Derzeit betrifft das nur mehr österreichweit rund 300.000 Wohnungen von gesamt 4,441.000, in Wien rund 200.000, wobei es sich in Wien hauptsächlich um Gemeindewohnungen handelt. Diese Erhöhung betrifft aber auch alle Wohnungen, da die Verwaltungskosten, die im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen den MieterInnen verrechnet werden, auf Grundlage des Kategorie-A-Mietzinses/Nutzfläche/Jahr berechnet werden. Das heißt, dass nicht nur die Nettomieten um 0,17/qm steigen, sondern auch die Verwaltungskosten um diesen Betrag pro Nutzfläche/Jahr.
Eine kurze Rechnung, bezogen auf eine 70qm-Wohnung (ohne Gesamt-Betriebskosten): Bisher: Nettomiete € 240,10 (70,00×3,43) + anteilige Verwaltungskosten/Jahr € 20,00 (240:12), also € 260,10 pro Monat Ab März 2018: Nettomiete € 252,00 (70,00×3,60) + Verwaltungskosten € 21,00 (252,00/12), also gesamt pro Monat € 273,00. Die Nettoerhöhung beträgt somit pro Monat € 12,90, bezogen auf das gesamt Jahr € 154,80.
Bei dieser Wertsteigerung durch die Indexanpassung haben die Eigentümer nicht einen einzigen Cent in ihre Häuser investiert. Die von vielen MieterInnen-Organisationen und auch der Arbeiterkammer geforderte Entkoppelung der Mieten vom Index ist absolut berechtigt, sie würde auch zu einem indirekten Mietenstopp führen. Hier die vorläufigen Werte ab Februar: