NEIN zur Diskriminierung beim Zugang zum Sozialen Wohnbau !

Von | 6. Mai 2019

Die Wiener SPÖ hat es, in kleiner Dosis, mit dem „Wien-Bonus“ vorgemacht – nun zieht die Bundesregierung nach und legt, wie zu erwarten, noch eins drauf: die Vergabe von gemeinnützigen Wohnungen nach dem WGG sollen nun nicht nur an die Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses, sondern auch an Staatsbürgerschaft, bzw. bei Nicht-EU-BürgerInnen an längeren (5 Jahre) Aufenthalt UND eine so genannte „Integrationsprüfung“ gebunden werden.

Wien macht’s vor…

Die Stadtregierung Wiens positioniert sich gerne als Garant von Mieter_innenrechten, als liberal und weltoffen. Gleichzeitig hat sie mit den Änderungen der Zugangsregelung im Gemeindebau aktiv Exklusion befördert:

Erst 2006 hat die Stadt, nachdem die Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU mehrere Jahre ignoriert worden war, den Zugang für Nicht-EU-Bürger_innen mit Dauer-Aufenthaltstitel zum Gemeindebau geöffnet. Somit erhielten Menschen, die zum Teil schon Jahrzehnte in Wien wohnten, unter bestimmten Bedingungen endlich die Möglichkeit, eine Gemeindewohnung zu bekommen.

Im Jahr 2015 hat der jetzige Bürgermeister Michael Ludwig als Wohnbaustadtrat den Zugang zum Gemeindebau wieder eingeschränkt – der „Wien-Bonus“ wurde eingeführt: länger in Wien Ansässige werden gegenüber später Zugezogenen bei der Wohnungsvergabe seither vorgereiht. Für viele junge Wiener_innen wurde es mit der Reform 2015 unmöglich, Zugang zu einer Gemeindewohnung zu erhalten: Die Vergabe wird nun an einen 10jährigen(!) gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gebunden – damit werden Zugewanderte sowie junge Menschen in schwierigen Familiensituationen oder in Wohnformen wie WGs leben, massig benachteiligt.

Verschärfung der Überbelags-Regelung:

Gerade ärmere Menschen sind auf die Wohnform WG angewiesen, weil sie entweder keine Wohnungen finden, und/oder die Miete allein nicht aufbringen können. Mit den rasant steigenden Mieten können sich viele allein keine Wohnungsmiete mehr leisten. Wohnungswerber_innen müssen 2 Jahre an einer Adresse wohnen, als eine der Vorbedingungen für einen Antrag auf eine Gemeindewohnung. Diese Regelung benachteiligt gerade Einkommensschwache und am Wohnungsmarkt diskriminerite Migrant*innen, die sehr oft nur kurze 3-Jahres-Mietverträge erhalten, oder überhaupt in prekären Verhältnissen wohnen.

Auch der „Überbelag“ als Anmeldegrund wird restriktiver gehandhabt: Vereinfacht gesagt, zählt die Faustregel – mehr Personen im Haushalt als Wohnräume: Aber auch hier wird seit 2015 nur mehr die so genannte „Kernfamilie“ hinzu gezählt. Wohngemeinschaften und erweiterte Familienzusammenhänge sind aber sehr häufig die Realität am tristen Wohnungsmarkt. Mit dieser engen Auslegung verloren tausende prekär Wohnende ihre Chance auf eine Sozialwohnung.

…der Bund zieht nach

Von diesem bedenklichen Umgang mit dem Mangel an leistbarem Wohnraum ließ sich die rechte Bundesregierung inspirieren, und sie hat nun in ihrem Entwurf zur WGG-Novelle viel tiefer in die rechte Populismus-Kiste gegriffen: Statt asureichend leistbaren Wohnraum zu ermöglichen, werden Menschen ausgeschlossen.

Es ist eine Frechheit, dass der Wohnbedarf in Zukunft an „Integrationszeugnisse“ geknüpft werden sollen. Alle die es wissen wollen, können es wissen: Für jene, die keine leistbare Wohnung und kein ausreichendes Einkommen haben, ist das Überleben ein ständiger Kampf. Gerade für diese Menschen wird das Leben durch zusätzliche Schikanen wie „Integrationskurse“ noch viel schwieriger. Wir sind aber der Meinung, dass nur ein Leben in Würde mehr Teilhabe in dieser Gesellschaft ermöglichen kann! Das Menschenrecht auf Wohnen darf nicht durch solche absurden Regelungen ausgehebelt werden.

Wir fordern:

  • Weg mit der Integrationsprüfung und 5-Jahresfrist für Drittstaatsangehörife aus dem WGG-Entwurf!
  • Erhöhung des Angebots bei gemeinnützigen und kommunalen Wohnbauten – statt Ausschluss eines Teils der Bevölkerung aus dem sozialen Wohnungen!
  • Echte Maßnahmen zur Reduktion der Wohn- und Baukosten: kostengünstigen Boden für Sozialen Wohnbau, höheres Volumen an geförderten Krediten & Zuschüssen
  • Ende der Diskriminierung: Gleiche Wartezeiten für Alle, Weg mit dem „Wien-Bonus“!
  • Rücknahme der Einschränkung der „Jungwiener_innen“-Regelung: Ausweitung des Zugangs zum gemeindebau für alle, die nicht durchwegs bei den Eltern gemeldet waren: Junge Menschen müssen unabhängig von ihren bisherigen Familien- und Wohnverhältnissen einen Zugang zum Gemeindebau erhalten!
  • strenge Mietpreisbindung im WGG auch bei Eigentumsbegründung !