Lagezuschläge neu berechnen!

Von | 29. September 2018

Liebe Mieter_innen,

Lagezuschläge werden infolge eines OGH-Urteils vom November 2017 in vielen Stadtteilen nicht mehr zulässig erachtet.
Die Stadt Wien hat den Mietenrechner infolge des OGH-Urteils betreffend der Lagezuszuchläge nun aktualisiert. Nach der rechtlichen Einschätzung der Gemeinde wären folglich in vielen Wohngegenden kein Lagezuschlag mehr zulässig.
Es kann Sinn machen, die eigene Altbau-Miete nochmal durchzurechnen, wenngleich die Rechtssprechung hierzu noch nicht abgesichert ist und Vermieter_innen versuchen werden, diese Interpretation in gerichtlichen Verfahren wieder zu kippen.
Antragsfrist (‚Präklusionsfrist‘): 3 Jahre ab Einzug bei unbefristeten bzw. spätestens 6 Monate nach Rückstellung bei befristeten Verträgen.

https://www.wien.gv.at/…/wo…/pruefen/mietzinsberechnung.html