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Richtwerte ab April/Mai 2019 erhöht

ACHTUNG: Aktuellere Werte findet ihr im Beitrag Mietzinsbeschränkungen Für alle nach dem 1. März 1994 angemieteten Altbauwohnungen gilt als Basismiete der „Richtwert“. Für Neuvermietungen ist ab 1.April 2019, für bestehende Mietverträge ab 1. Mai 2019 eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig. Die Mieter*innen müssen mindestens 14 Tage vor Wirksamkeit der Erhöhung in Kenntnis gesetzt werden! Richtwert… Weiterlesen »