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Richtwerte ab April/Mai 2019 erhöht

ACHTUNG: Aktuellere Werte findet ihr im Beitrag Mietzinsbeschränkungen Für alle nach dem 1. März 1994 angemieteten Altbauwohnungen gilt als Basismiete der „Richtwert“. Für Neuvermietungen ist ab 1.April 2019, für bestehende Mietverträge ab 1. Mai 2019 eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig. Die Mieter*innen müssen mindestens 14 Tage vor Wirksamkeit der Erhöhung in Kenntnis gesetzt werden! Richtwert… Weiterlesen »

Mietzinsbeschränkungen

Mit 1.April (Neuvermietungen) bzw. 1.Mai 2022 wurden die Richtwertmieten (gültig bei nach 01.03.1994 unterzeichneten Mietverträgen in so genannten ‚Altbauten‘) erhöht. Die konkreten Richtwerte für einzelne Wohnungen werden je nach Ausstattung und Lage nach einem komplizierten Schema von Zu- und Abschlägen berechnet. Bei den unten genannten Werten handelt es sich also um „Normwerte“, die leider häufig… Weiterlesen »