Schlichtungsstellen
Schlichtungsstellen sind zuständig für die Durchsetzung von Rechten in wohnrechtlichen Angelegenheiten, z.B für Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen. Verfahren der Schlichtungsstelle sind im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren kostenfrei.
Schlichtungsstellen gibt es allerdings in Österreich nur in 11 Gemeinden.
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt
- Leoben
- Linz
- Mürzzuschlag
- Neunkirchen
- Salzburg
- Stockerau
- St.Pölten
- Wien
In den anderen Gemeinden ist nur das gerichtliche Verfahren möglich. Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung. Manche MieterInnen-Organisationen übernehmen die Antragstellung bei der Schlichtungsstelle, bzw. die Vertretung bei Gericht. Allerdings ist eine Mitgliedschaft bei ihnen erforderlich. Hier die Links zu einigen MieterInnenorganisationen, die auch Verfahren übernehmen können:
Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs
Mieterschutzverband Österreich
Die Mieter Vereinigung
Eine Entscheidung der Schlichtungsstelle ist rechtswirksam, wenn keine der Parteien das Bezirksgericht anruft.