Schlichtungsstellen

Von | 18. Juni 2013

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstellen sind zuständig für die Durchsetzung von Rechten in wohnrechtlichen Angelegenheiten, z.B für Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen. Verfahren der Schlichtungsstelle sind im Gegensatz zu gerichtlichen Verfahren kostenfrei.

Schlichtungsstellen gibt es allerdings in Österreich nur in 11 Gemeinden.

  • Graz
  • Innsbruck
  • Klagenfurt
  • Leoben
  • Linz
  • Mürzzuschlag
  • Neunkirchen
  • Salzburg
  • Stockerau
  • St.Pölten
  • Wien

In den anderen Gemeinden ist nur das gerichtliche Verfahren möglich. Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung. Manche MieterInnen-Organisationen übernehmen die Antragstellung bei der Schlichtungsstelle, bzw. die Vertretung bei Gericht. Allerdings ist eine Mitgliedschaft bei ihnen erforderlich. Hier die Links zu einigen MieterInnenorganisationen, die auch Verfahren übernehmen können:

Mieter-Interessens-Gemeinschaft Österreichs
Mieterschutzverband Österreich
Die Mieter Vereinigung

Eine Entscheidung der Schlichtungsstelle ist rechtswirksam, wenn keine der Parteien das Bezirksgericht anruft.