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Seit 1.1.2015: Reparatur und Erneuerung von Gasthermen und anderen Heizgeräten

Mietrechtsnovelle per 1.1.2015:  Kaputte Thermen zahlt der/die VermieterIn Die per 1.1.2015 wirksame Novelle des Mietrechts hat eine lange offene Frage endlich geklärt: Seither müssen VermieterInnen alle Reparaturen und ggf. Austausch von „mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten“ übernehmen. Wenn eine Gastherme (oder ein anderes, mitvermietetes Wärmebereitungsgerät schadhaft werden, ist es nötig, die/den Vermieter/in… Weiterlesen »