Mietzinsbeschränkungen

Von | 18. Januar 2019

Mit 1.April (Neuvermietungen) bzw. 1.Mai 2022 wurden die Richtwertmieten (gültig bei nach 01.03.1994 unterzeichneten Mietverträgen in so genannten ‚Altbauten‘) erhöht.

Die konkreten Richtwerte für einzelne Wohnungen werden je nach Ausstattung und Lage nach einem komplizierten Schema von Zu- und Abschlägen berechnet. Bei den unten genannten Werten handelt es sich also um „Normwerte“, die leider häufig durch eine intransparente Regelung mit einer Vielfalt von Zuschlägen überschritten werden darf. Für Befristungen, unterdurchschnittliche Ausstattung etc. müssen jedoch auch prozentuelle Abschläge gewährt werden.

Zur genauen Berechnung im Einzelfall empfiehlt sich unsere kostenlose Beratung

Die aktuelle Richtwerte (Stand 07/2022):

Bundesland04/2019 bis 03/2022ab 04/2022
Burgenland5,305,61
Kärnten6,807,20
Niederösterreich5,966,31
Oberösterreich6,296,66
Salzburg8,038,50
Steiermark8,028,49
Tirol7,097,50
Vorarlberg8,929,44
Wien5,816,15
Quelle: BGBl. II Nr. 137/2022

Die jeweils aktuellen Lagezuschläge (bzw. eine Annäherung) bietet für die betroffenen Gebiete in Wien die Lagezuschlagskarte und Lagezuschlagsrechner der Stadt Wien. Aufgrund der unsicheren höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist dabei jedoch eine gewisse Unsicherheit dieser Annäherung gegeben.

Kategoriemiete

Kategoriemietzinse gelten als die Obergrenze für Altmietverträge, also vor dem 1.März 1994 abgeschlossene Mietverträge und im Fall des Eintritts in die Mietrechte von Angehörigen (§12, §14 MRG):

Wohnungskategoriebis 31.3.2022bis 31.5.2022ab 01.06.2022
Kategorie A 3,603,804,01
Kategorie B 2,702,853,01
Kategorie C 1,801,902,00
Kategorie D brauchbar 1,801,902,00
Kategorie D 0.900,951,00
Stand: 07/2022

Die jeweils nächste Erhöhung erfolgt nach einer Steigerung des Verbraucherpreisindex um 5%. Durch die hohe Inflation und vorhergehende Aussetzung der Erhöhung kam es 2022 bisher schon zu zwei Erhöhungen der Kategoriemieten.