ACHTUNG: Aktuellere Werte findet ihr im Beitrag Mietzinsbeschränkungen
Für alle nach dem 1. März 1994 angemieteten Altbauwohnungen gilt als Basismiete der „Richtwert“. Für Neuvermietungen ist ab 1.April 2019, für bestehende Mietverträge ab 1. Mai 2019 eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig. Die Mieter*innen müssen mindestens 14 Tage vor Wirksamkeit der Erhöhung in Kenntnis gesetzt werden!
Richtwert Wien: € 5,81
Richtwert Burgenland: € 5,30
Richtwert Kärnten: € 6,80
Richtwert NÖ: € 5,96
Richtwert OÖ: € 6,29
Richtwert Salzburg: € 8,03
Richtwert Steiermark: € 8,02
Richtwert Tirol: € 7,09
Richtwert Vorarlberg: € 8,92
Je nach Ausstattung und Lage sind Zu- oder Abschläge möglich. Es handelt sich hier um den Hauptmietzins, d.h. Betriebskosten und Steuer sind nicht berücksichtigt.