Mietzinsbeschränkungen
Mit 1.April (Neuvermietungen) bzw. 1.Mai 2022 wurden die Richtwertmieten (gültig bei nach 01.03.1994 unterzeichneten Mietverträgen in so genannten ‚Altbauten‘) erhöht. Die konkreten Richtwerte für einzelne Wohnungen werden je nach Ausstattung und Lage nach einem komplizierten Schema von Zu- und Abschlägen berechnet. Bei den unten genannten Werten handelt es sich also um „Normwerte“, die leider häufig… Weiterlesen »